Der Weg zu uns

Der Weg zu uns

Grundsätzlich wird die Ergotherapie von Ihrem behandelnden Arzt/ Ihrer behandelnden Ärztin verordnet. Die Kosten der Behandlung werden zu 90 % von Ihrer Krankenkasse übernommen. Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr sind verpflichtet, einen Eigenanteil an die Krankenkassen abzuführen. Die Zuzahlung beträgt 10,00 Euro pro Verordnung und 10 % der Behandlungskosten. Dieser Betrag wird ohne Abzüge an die Krankenkassen weitergeleitet.

Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, legen Sie uns bitte den entsprechenden Nachweis vor.

Privat- und BG-Patienten sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Erstgespräche

Für ein Erstgespräch bringen Sie bitte eine gültige Heilmittelverordnung, die nicht älter als 28-Tage ist, mit.